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LEXIKON

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Coaching
Coaching versteht sich als anlassbezogenes Lehren (z.B. im Gegensatz zu Seminaren, wo themenbezogenes Lehren stattfindet)
Coaching ist ein von der Gewerbeordnung nicht reglementierter Begriff.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich) und so genannten freien Gewerben, die einfach nach Anmeldung des betreffenden Gewerbes (und bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen) ausgeübt werden können. Eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung von Coaching braucht man dann, wenn man unter diesem Titel Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung betreibt.
Alle anderen Formen von Coaching (z.B. Mental-Training, Betreuung von Sportlern, Supervision, Lern-Unterstützung oder jede Form der Lehre) gelten als freie Gewerbe und stehen jedem offen.
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